Beitragsordnung

Mitglieder- und Beitragsordnung 

Bei der Teilnahme an einem unserer Judo-Anfängerkurse besteht für die Zeit des Kurses eine Mitgliedschaft auf Zeit im Verein.

Die Kosten für 12 Doppelstunden betragen z. Zt. 30,- €. Nach dem Kursende erlischt automatisch die Mitgliedschaft. Bei Interesse, die Sportart weiterhin in unserem Verein auszuüben, kann ein Aufnahmeantrag an den Vereinsvorstand gerichtet werden.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anmeldung des neuen Mitgliedes und Antragsannahme durch den Vorstand. Auf der Grundlage des § 6 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 26.April 2006 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.


Das Training findet generationsübergreifend und dabei alterspezifisch statt.

Derzeit beträgt der zu entrichtende Vereinsbeitrag:

Familienbeitrag:
12,- € pro Monat/ 144,- €  pro Jahr

Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene:
7,- € pro Monat/ 84,- €  pro Jahr

Jugendliche bis 16 Jahre:
5,- € pro Monat/ 60,- €  pro Jahr

( Altersstichtag ist der 1. Januar des jeweiligen Geschäftsjahres )


Sowohl Einzelpersonen als auch Familien können den Sportfreunden Montabaur „Aktiv“ e. V. beitreten.

Der Mitgliedsbeitrag wird am Anfang eines jeden halben Jahres im Voraus per Einzugsermächtigung durch den Verein über die Kreissparkasse Montabaur eingezogen. Deshalb ist unbedingt von jedem Vereinsmitglied eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen; Eltern haften als Erziehungsberechtigte für die säumige Beitragsschuld ihrer Kinder. Weiterhin erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden. 

Familienbeitrag bzw. Partnerschaftsbeitrag ist möglich für Paare, deren Kinder unter 18 Jahre alt sind oder auch ein Elternteil mit Kindern.

Auf Antrag bleibt die Familienpauschale bestehen, wenn ein Kind älter als 18 Jahre ist und kein eigenes Einkommen hat, jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Stundung, Ermäßigung und Freistellung von Mitgliedsbeiträgen können in Härtefällen auf Antrag durch den Vorstand gewährt werden.

Anträge hierfür sind schriftlich beim Vorstand einzureichen. 

Die Beitragspflicht besteht ganzjährig. Urlaub, Krankheit und dergleichen können nicht zu Beitragsermäßigungen führen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein erfolgt nicht. Geleistete Beitragszahlungen können nicht auf andere Vereinsmitglieder übertragen werden. 

Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Ende eines Quartals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zulässig. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht. 

Das Training wird von einem erfahrenem Trainerteam geleitet, das auf die altersspezifischen Bedürfnisse der Judoka eingeht.

Zu den Pflichten der Vereinsmitglieder gehören:

  • Zahlung der festgelegten Mitgliedsbeiträge
  • Beachtung und Einhaltung der Vereinssatzung und der Ordnung des Vereins
  • Beachtung und Einhaltung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Anordnungen des Vorstands
  • Förderung der in der Satzung festgelegten Grundsätze des Vereins sowie die Anerkennung der Satzungen und der Ordnungen der übergeordneten Fachverbände der Abteilungen des Vereins

Den Anweisungen der Trainer und Übungsleiter/-innen ist Folge zu Leisten.

Während der ersten Wochen des Trainings kann anstelle der speziellen Bekleidung (z.B. Judogi) ersatzweise Sportzeug (z.B. Jogginganzug) getragen werden. Der Trainingsbetrieb findet ganzjährig statt. Ausgenommen sind Zeiten wie Oster-, Sommer-, Weihnachtsferien und Feiertage.

Bitte beachten Sie, wenn Sie das Training Ihrer Kinder beobachten wollen, dass die Halle nur mit Hallenschuhen oder aber Hausschuhen betreten werden darf!

Sportverein, Vorstand, Trainer und Übungsleiter/-innen haften nicht bei Diebstahl, abhanden gekommenen oder liegengelassenen Sachen sowie bei Personen- und/oder Sachschäden.

Alle Vereinsmitglieder sind während des Trainings, auf Lehrgängen, Turnieren und Meisterschaften sportunfall- und haftpflichtversichert.

Vereinsmitglieder mit ansteckenden Krankheiten (z.B. Fußpilz) dürfen am Training nicht teilnehmen. Organische Krankheiten, Herzbeschwerden, Schwindelgefühl usw. sind sofort dem Trainer/Übungsleiter/-in zu melden.  

Montabaur, den 17. April 2012

Der Vorstand der Sportfreunde Montabaur Aktiv e.V.

Die Belange „hinter den Kulissen“ des Dojos regelt das Präsidium, das selbst aus erfahrenen und engagierten Judoka besteht.