27. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt

Liebe Judoka, liebe Eltern,

seit dem heutigen Montag, dem 08.11.2021 ist die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, die bis 28.11.2021 gültig sein wird.

Hinsichtlich des Amateur- und Freizeitsports im Innenbereich ergeben sich zur vorherigen 26. Verordnung keine Änderungen. Die Pflicht zur Kontakterfassung der Trainingsteilnehmer besteht jedoch nicht mehr.

Wir bitten um Beachtung, dass für den Westerwaldkreis derzeit weiterhin die Warnstufe 1 gilt.

Ein neues Hygienekonzept wurde von Seiten des Landes nicht vorgestellt, es gilt somit weiterhin die Ausgabe auf der Grundlage der 25. Verordnung.

Zur Zeit ist ein Judotraining im Dojo Montabaur unter strikter Einhaltung der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung noch erlaubt und möglich.