Judotraining findet auch weiterhin statt!

Liebe Judoka und liebe Eltern,

zum 01.10.2022 ist die 34. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Die Verordnung soll bis 30.11.2022 gültig sein.

Dazu schreibt die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises:

„Mit der 34. Verordnung werden im Wesentlichen die Schutzmaßnahmen fortgeführt, die bereits nach der 33. Verordnung galten. Die Maßnahmen dienen der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastruktur. Die zentrale Schutzmaßnahme ist die Beibehaltung der Masken- und Testpflicht in ausgewählten Bereichen, in denen sich besonders gefährdete Personen aufhalten (z. B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) oder wo eine Vielzahl von Menschen auf engstem Raum zusammentreffen (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln).

Konkrete Regeln und Schutzmaßnahmen hinsichtlich des Sports im Innenbereich gibt es keine mehr.

Es ist jedoch weiterhin empfehlenswert, in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen,  insbesondere dort, wo viele Menschen zusammenkommen.“

Der Vorstand wünscht dem Trainingsbetrieb im Dojo Montabaur weiterhin einen guten Verlauf.

Das Dojo der Sportfreunde Montabaur aktiv e. V.