Judotraining zum Schutz aller Beteiligten vorerst ausgesetzt!

Liebe Judoka, liebe Eltern,

heute hat uns die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mitgeteilt, dass seit Samstag, dem 20. November die Grenzwerte der Leitindikatoren „Sieben-Tage-Inzidenz“ und „Intensivbetten-Anteil“ im Westerwaldkreis am dritten Werktag in Folge überschritten sind. Damit gilt laut der aktuell geltenden 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz für den Westerwaldkreis ab dem heutigen Montag, dem 22. November, die Warnstufe 2.

Tagesmeldung 22.11.2021 – Fallzahlen des Landesuntersuchungsamtes

Datum   21.11.20217-Tages-Inzidenz   153,37-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz 2,2Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%) 6.29

Unsere Trainer sind alle geimpft und getestet. Trotzdem hat der Vorstand beschlossen, das Training zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vorerst auszusetzen. Da sie in der Regel nicht geimpft – wenn auch zumeist getestet – sind, wollen wir das Risiko nicht eingehen, jemanden durch unseren Kontaktsport zu infizieren.

Selbstverständlich verfallen die bereits bezahlten Kursgebühren nicht.

Damit wir Sie / Euch schnellstmöglich über die Wiederaufnahme des Trainings informieren können, haben wir eine Mail-Datei angelegt. Einige Judoka haben Ihre Mail-Adresse noch nicht hinterlegt, in diesem Fall bitten wir Sie / Euch, mich unter dem „Betreff: Mail-Adresse für Vereinsdaten“ per Mail anzuschreiben.

Mit der Mail erlauben Sie / erlaubt Ihr uns gleichzeitig, die Mail-Adresse für Vereinszwecke zu speichern.

Weiter Informatinsmöglichkeiten sind das Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur und Wirges sowie unsere Homepage: www.sf-montabaur.de

Der Vorstand hofft auf Ihr / Dein Verständnis und wünscht, dass alle gesund bleiben.

Mit sportlichen Grüßen

Ernst Elenz

Vorsitzender der SF Montabaur

In enger gegenseitiger Absprache hat der Vorstand der Sportfreunde Montabaur aktiv e. V. das Judotraining im Dojo Montabaur zum Schutze aller Judoka ausgesetzt. Nähere Informationen gibt gerne der erste Vorsitzende und Cheftrainer Ernst Elenz (6. Dan, rot-weißer Gürtel).

Wäller Judoka graduieren sich!

MONTABAUR. Endlich konnten die Judoka der Sportfreunde Montabaur die zunächst für das Frühjahr vorgesehene und dann wegen der Coronapandemie verschobene Gürtelprüfung nachholen. Sobald es wieder möglich war, nahmen sie unter strenger Einhaltung der Hygieneverordnung das Training wieder auf und setzten ihre intensiven Vorbereitungen auf die anvisierte Gürtelprüfung fort. Nun freuen sich die Judoka Emma Hisgen, Malte Ritz und Michael Tomm (jeweils weiß-gelber Gürtel), Karlotta Kremer und Emir Mekic (jeweils gelber Gürtel), Torben Sous (gelb-oranger Gürtel) sowie Mara Kremer (oranger Gürtel), die jeweils nächst höhere Gürtelstufe erreicht zu haben. Der Vorsitzende der Sportfreunde Montabaur Ernst Elenz (6. Dan, rot-weißer Gürtel) gratulierte allen Probanden zur gelungenen Gürtelprüfung und bedankte sich bei André Wolf (3. Dan, schwarzer Gürtel) und Jens Schawaller (1. Dan, schwarzer Gürtel) für deren intensives Engagement als Prüfer und fachliche Begleitung als Trainer der jungen Judoka auf der Matte.

Ernst Elenz (6. Dan, rot-weißer Gürtel – nicht mit im Bild), André Wolf (3. Dan, schwarzer Gürtel) und Jens Schawaller (1. Dan, schwarzer Gürtel) freuen sich als Trainer über die erfolgreichen jungen Judoka.

27. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt

Liebe Judoka, liebe Eltern,

seit dem heutigen Montag, dem 08.11.2021 ist die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, die bis 28.11.2021 gültig sein wird.

Hinsichtlich des Amateur- und Freizeitsports im Innenbereich ergeben sich zur vorherigen 26. Verordnung keine Änderungen. Die Pflicht zur Kontakterfassung der Trainingsteilnehmer besteht jedoch nicht mehr.

Wir bitten um Beachtung, dass für den Westerwaldkreis derzeit weiterhin die Warnstufe 1 gilt.

Ein neues Hygienekonzept wurde von Seiten des Landes nicht vorgestellt, es gilt somit weiterhin die Ausgabe auf der Grundlage der 25. Verordnung.

Zur Zeit ist ein Judotraining im Dojo Montabaur unter strikter Einhaltung der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung noch erlaubt und möglich.