Am 04.03.2022 ist die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten, die bis 19.03.2022 gültig sein wird.
Damit gehen hinsichtlich des Amateur- und Freizeitsports Erleichterungen einher. So gilt seit dem 4. März im Außen- und Innenbereich von Sportanlagen die 3G-Regel. 3G bedeutet, dass die Teilnehmer entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Für minderjährige Kinder und Jugendliche besteht seit dem 4. März keine Testpflicht mehr bei Freizeitaktivitäten. Nur bei Großveranstaltungen ab 2.000 Teilnehmenden ist sie in der Corona-Bekämpfungsverordnung für nicht immunisierte Kinder und Jugendliche explizit angeordnet.
Der Vorstand und die Trainer der Sportfreunde Montabaur haben sich deshalb in einer gemeinsamen Konferenz darauf verständigt, angesichts der sich langsam entspannenden Coronalage ab Montag, 21. März wieder das Judotraining als Präsenzveranstaltung im Dojo in der Kreissporthalle anzubieten.
Alle Trainer sind geimpft und geboostert, es gelten die aktuellen Schutz- und Hygienevorschriften des Landes Rheinland-Pfalz. Der vor der Verschärfung der Coronakontaktbeschränkung begonnen Judokurs für Kinder wird nach der Reduzierung der Kontaktbeschränkung ebenfalls weitergeführt.