Liebe Judoka, liebe Eltern,

zum 18.03.2022 ist die 32. Corona-Bekämpfungsverordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung in Kraft getreten, die bis zum 02.04.2022 gültig sein wird.

Hinsichtlich des Amateur- und Freizeitsports im Innenbereich gibt es zur 31. Verordnung keine Veränderungen.  So gilt weiterhin im Außen- und Innenbereich von Sportanlagen die 3G-Regel.

3G bedeutet, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer entweder vollständig geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Für minderjährige Kinder und Jugendliche besteht seit dem 4. März keine Testpflicht mehr bei Freizeitaktivitäten.

Der Vorstand der Sportfreunde Montabaur aktiv e. V. wünscht einen gelungenen Trainingsstart am Montag, dem 21.03.2022 und dem weiteren Trainingsbetrieb einen guten Verlauf.